Bahnstationen: BW fördert
Dazu hat das Landesverkehrsministerium ein eigenes Modul innerhalb des Bahnhofsmodernisierungsprogrammes (BMP) II eingerichtet. Dieses Modul – die sogenannte Stationsrichtlinie – ist nun in Kraft getreten. Verkehrsminister Winfried Hermann hebt die Bedeutung dieses Förderinstruments hervor: „Schon heute gibt es wunderbare Beispiele in Baden- Württemberg, wo Kommunen oder Privatleute mit viel Engagement Bahnhofsgebäude und das Umfeld von Stationen im regionalen Schienenverkehr modernisiert und attraktiv entwickelt haben.“ Gleichzeitig würden aber alle auch Beispiele kennen, bei denen ehemalige Empfangsgebäude der DB „im Dornröschenschlaf verharren“ und keine Visitenkarte für die Nutzung des Bahnverkehrs darstellten. „Mit der neuen Stationsrichtlinie stärken wir gezielt das Engagement von Kommunen und Privatbesitzern, solche Empfangsgebäude wach zu küssen und Teile davon für die Fahrgäste im Bahnverkehr zur Verfügung zu stellen.“
Im Juni 2020 hatten Land und Bahn die Rahmenvereinbarung über die Bahnhofsmodernisierungsinitiative „Bahnhof der Zukunft“ (BMP II) geschlossen. Deren Ziel ist es, die Barrierefreiheit, das Erscheinungsbild und die Mobilitätsfunktion der Bahnhöfe der DB in Baden-Württemberg zu verbessern. Entsprechend dem ganzheitlichen Ansatz zur Stationsmodernisierung hat das BMP II nicht nur die eigentliche Verkehrsstation im Blick, sondern sieht im Modul 2 auch vor, im Umfeld die Verknüpfung verschiedener Mobilitätsformen (Park & Ride, Bike & Ride, Bushaltestellen, Echtzeitinformationsanzeiger, E-Ladestationen et cetera) zu fördern. Voraussetzung für die Förderung von Kommunen oder privaten Eigentümern von Bahnhofsgebäuden ist, dass Flächen für die Nutzung des ÖPNV zur Verfügung gestellt werden.
Mit der Richtlinie Stationsgebäude wird laut Ministerium erstmals ein Instrument geschaffen, um die Nutzung von Stationsgebäuden, die nicht im Eigentum der DB sind, für die Öffentlichkeit und die Fahrgäste nutzbar zu machen sowie für die Zukunft zu sichern. Dadurch würden private und kommunale Vorhabenträger nicht nur beim Kauf, sondern auch bei der Modernisierung von Stationsgebäuden unterstützt, um so ein ansprechendes Erscheinungsbild zu schaffen. Dies könne die Einrichtung oder Wiederöffnung von Warteräumen oder Toiletten umfassen oder auch von anderen „kreativen Nutzungen“ der Gebäude oder von Gebäudeteilen, die den Fahrgästen dienen.
Unabhängig davon, ob Instandsetzung oder Kauf eines Gebäudes anstehen, berechnet sich die Förderhöhe immer aus der Größe der Fläche, die tatsächlich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Dabei ist es zunächst nicht entscheidend, ob Wartebereich, Gepäckaufbewahrung oder die an vielen Stationen vermisste Toilette. (mab)