Arbeitsgruppe zu SPNV-Mitteln

Nachdem der Bund mit seinem Gesetzentwurf zur Revision der Regionalisierungsmittel am Widerspruch der Länder gescheitert war, ist am 9. September der Vermittlungsausschuss erstmals in dieser Legislaturperiode zusammengetreten (NaNa 37/2015). Dieser hat seine Beratungen vertagt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV (BAG-SPNV) begrüßt diesen Schritt und hofft, dass die Arbeitsgruppe schnell zu „einem guten und langfristig tragfähigen Ergebnis kommt“. Die Aufgabenträger erwarten, dass der Bund seine Blockadehaltung aufgibt und auf der Grundlage des Gutachtens der Länder zur nötigen Höhe der Mittel nun einen konstruktiven Dialog mit den Ländern beginnt.

„Damit wir den Fahrgästen auch künftig ein gutes Angebot zur Verfügung stellen können, benötigen die Aufgabenträger dringend die im Ländergutachten ermittelten 8,5 Mrd Euro sowie die Übernahme des Infrastrukturkostenrisikos durch den Bund und eine jährliche Dynamisierung von mindestens zwei Prozent für den Rest“, verdeutlicht Kai Daubertshäuser, Vize-Präsident der BAG-SPNV.

Der bisher vom Bund eingebrachte Entwurf sieht hingegen nur die Fortführung des bisherigen Ansatzes mit der darin enthaltenen Dynamisierung um 1,5 Prozent auf dann 7,4 Mrd Euro vor und soll nur für 2015 gelten. Zur Aufrechterhaltung des derzeitigen SPNV-Angebots, verbunden mit einer „sachgerechten Ausweitung“ reiche dies jedoch nicht aus, nötig seien die genannten 8,5 Mrd Euro plus Dynamisierung. Die BAG-SPNV betont zudem, man benötige wegen der langfristigen Verträge eine dauerhafte Planungssicherheit.

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