4. Eisenbahnpaket enthält dickes Bus- und Trambündel

EU-Verkehrskommissar Siim Kallas hat deutschen, französischen und italienischen Bedenken teilweise Rechnung getragen. Nach dem Entwurf des 4. Eisenbahnpaketes bleiben integrierte Bahnkonzerne weiterhin erlaubt. Parallel wurden jedoch zwei Gesetzgebungsverfahren zur EU-Verordnung 1370/07 gestartet. Obwohl die angekündigte „Leitlinie“damit vom Tisch ist, bleibt der VDV alarmiert.

Die EU-Kommission hat am 30. Januar in Brüssel ihren Entwurf für das 4. Eisenbahnpaket vorgelegt und damit das Gesetzgebungsverfahren offiziell gestartet. Das aus mehreren Teilvorhaben bestehende Vorhaben wird nun dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten zur Billigung vorgelegt.
Im Mittelpunkt stehen die Bestimmungen zur künftigen Ordnung im Bahnmarkt. Eine institutionelle Trennung von Betrieb und Netz ist nach Kommissionsauffassung die einfachste und transparenteste Art, mehr Wettbewerb im Bahnverkehr zu erreichen.
Dennoch sollen auch künftig vertikal integrierte Unternehmen oder Holdingstrukturen erlaubt bleiben. Das war eine Kernanliegen der Bundesregierung, die sich klar zur Struktur der Deutschern Bahn (DB) bekannt hat.

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