Nahverkehrs-Nachrichten

Zuckerbrot und Peitsche für Yourbus

PBefG-Genehmigungen sind – auch – Marktverhaltensregeln und damit zivilgerichtlich kontrollierbar. Dieser Auffassung neigt das Frankfurter Landgericht zu. Klägerin DB Fernverkehr begründet ihr Eintreten für den lauteren Wettbewerb unter anderem mit den Mittelstandsinteressen sowie einer angeblichen Rosinenpickerei durch Yourbus. Zeigen sich die jungen Angreifer zur freiwilligen Aufgabe bereit, will die DB ihnen einen Schonfrist gewähren – über die vom Gericht frühestens für den 21. Januar 2011 terminierte Entscheidung hinaus.

Bis auf den letzten Platz gefüllt war der Saal A123 im Landgericht (LG) Frankfurt am Main, als der Zivilstreit DB Fernverkehr gegen Yourbus aufgerufen wurde. Für die Klägerin waren unter anderem der Lüneburger Rechtsanwalt Rolf Wiemann (Sellmann, Blume, Wiemann) und DB-Anwalt Martin Wittemann erschienen. Sie werfen Yourbus vor, mit ihrer Internetplattform „Deinbus.de" de facto Linenverkehr anzubieten, ohne Genehmigung, und fordern eine Unterlassungserklärung. Die Yourbus-Geschäftsführer Alexander Kuhr und Ingo Mayr-Knoch stützen sich auf den Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Götz (Klaka). Neben überwiegend jungen Zuhörern verfolgten Medienvertreter die Verhandlung

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von ÖPNV aktuell in Ausgabe 93/10.

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben