Nahverkehrs-Nachrichten

Niedersachsen stärkt kommunalen ÖPNV gegen private Konkurrenz – „Kein Vergleich mit der Wirtschaft“

Ab November 2011 greift die neue Niedersächsische Kommunalverfassung. In der Daseinsvorsorge wird die Kommunalwirtschaft entscheidend gestärkt, in anderen Bereichen dagegen die freie Wirtschaft. Private erhalten dort ein Klagerecht gegen neue Aktivitäten von Kommunen. Im ÖPNV dürfen sich Kommunen künftig ausdrücklich auch dann betätigen, wenn der öffentliche Zweck ebenso gut oder besser durch private Unternehmen erledigt werden kann (§ 135 NKomVG). Entsprechende Ausnahmen hat der Landtag am 8. Dezember mit den Stimmen von CDU und FDP auch für Energie, Wasser und Telekommunikation beschlossen.

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 103+104/10.

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben