Nahverkehrs-Nachrichten

Nach BAG-Urteil: Sozialversicherungen kündigen Betriebsprüfungen an – Mithaftung der anfordernden Verkehrsunternehmen

Die Sozialversicherungen haben etwa 1.600 Zeitarbeitsfirmen Betriebsprüfungen angekündigt und sie aufgefordert, sich auf Nachzahlungen einzurichten. Zusätzlich haben sie heutige und frühere Beschäftigte aufgefordert, eigene Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen. Die Kassen reagieren damit auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14. Dezember. Danach sind die Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nichtig, weil die CGZP keine natürlichen Mitglieder hat und daher nicht tariffähig ist.

Die Ankündigung der Sozialkassen hat weitreichende Folgen. Die angeschriebenen Firmen müssen nun bereits in ihren 2010-er Bilanzen Rückstellungen bilden. Ohne Sondertarifverträge müssen Zeitarbeiter wie ihre Kollegen in den Stammbelegschaften entlohnt werden. Nachforderungen von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen in Milliardenhöhe wären die Folge. Laut „Handelsblatt“ fürchten viele Zeitarbeitsfirmen bereits die buchmäßige Überschuldung, im Falle konkreter Rückforderungen auch die Zahlungsunfähigkeit.

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