Nahverkehrs-Nachrichten

EuGH-Generalanwalt befürwortet Wettbewerb bei eigenwirtschaftlichen Verkehren

Österreich verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit und das EU-Wettbewerbsrecht, indem es einem Busunternehmen eine (eigenwirtschaftliche, touristische) Linie verweigert, weil das neue Angebot eine bestehende, ähnliche Linie gefährde. Zu diesem Ergebnis ist Generalanwalt Pedro Cruz Villalón am 30. September vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Verfahren „Yellow Cab“ gekommen. Sein Schlussantrag hält weiter fest, dass ein ausländischer Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Niederlassung in Österreich haben muss. Sehr wohl aber dürfe das österreichische Kraftfahrliniengesetz (KflG) verlangen, dass der ausländische Bewerber zum Betriebsstart eine inländische Niederlassung nachweist.

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